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   VGH Bayern, 01.08.2013 - 6 ZB 12.1818   

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VGH Bayern, 01.08.2013 - 6 ZB 12.1818 (https://dejure.org/2013,20931)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.08.2013 - 6 ZB 12.1818 (https://dejure.org/2013,20931)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. August 2013 - 6 ZB 12.1818 (https://dejure.org/2013,20931)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 15.12.2008 - 6 ZB 05.721

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; vertragliche Leistungspflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2013 - 6 ZB 12.1818
    Da das Baugesetzbuch keine Übergangsregelung zur Anrechnung von Vorausleistungen enthält, die vor dem 1. Juli 1987 erbracht worden sind, kann es mangels Entschädigungsregelung nicht solche Vorausleistungen erfassen, bei denen vor seinem Inkrafttreten bereits ein Rückzahlungsanspruch des Vorausleistenden entstanden ist (BayVGH, B.v. 15.12.2008 - 6 ZB 05.721 - juris Rn. 8; OVG Hamburg, B.v. 25.1.1996 - Bs I 43.95 - juris Rn. 12; OVG NW, B.v. 11.11.1991 - 3 B 959.90 - Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 21 Rn. 44).

    Letzteres ist hier der Fall, weil der Eigentumswechsel auf den Rechtsvorgänger des Klägers B. im Versteigerungsverfahren bereits 1985 stattgefunden hat, so dass im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ein Rückzahlungsanspruch des Vorausleistenden, Herrn K., entstanden ist, der nicht mit der endgültigen Beitragsschuld des Klägers verrechnet werden konnte (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1981, U.v. 16.9.1981 - 8 C 1.81 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 15.12.2008 - 6 ZB 05.721 - juris Rn. 8).

    Die Beklagte ist nicht gehalten, abweichend von der gesetzlichen Lage den Kläger so zu stellen, als sei die Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag (anteilig) anzurechnen (BayVGH, B.v. 15.12.2008 - 6 ZB 05.721 - juris Rn. 9).

    Es besteht kein sachlicher Grund, die von Herrn K. gezahlte Vorausleistung, die nach dem Eigentumswechsel an diesen zu erstatten gewesen wäre, dem Kläger als Dritten zugutekommen zu lassen (vgl. BayVGH, B.v.18.2.2013 - 6 ZB 11.864 - juris Rn. 6; B.v. 15.12.2008 - 6 ZB 05.721 - juris Rn. 9; U.v. 8.3.1979 - 123 VI 78 - VGH n.F. 32, 138/139, 140).

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 1.81

    Verpflichtung der Gemeinde zur Rückzahlung von Vorausleistungen auf

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2013 - 6 ZB 12.1818
    Das Bundesbaugesetz gab hingegen keine Handhabe, die vom Veräußerer des Grundstücks erbrachte Vorausleistung später auf die endgültige Beitragspflicht des Erwerbers anzurechnen (BVerwG, U.v. 16.9.1981 - 8 C 1.81 - juris Rn. 20).

    Letzteres ist hier der Fall, weil der Eigentumswechsel auf den Rechtsvorgänger des Klägers B. im Versteigerungsverfahren bereits 1985 stattgefunden hat, so dass im Zeitpunkt des Eigentumsübergangs ein Rückzahlungsanspruch des Vorausleistenden, Herrn K., entstanden ist, der nicht mit der endgültigen Beitragsschuld des Klägers verrechnet werden konnte (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1981, U.v. 16.9.1981 - 8 C 1.81 - juris Rn. 20; BayVGH, B.v. 15.12.2008 - 6 ZB 05.721 - juris Rn. 8).

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2013 - 6 ZB 12.1818
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2013 - 6 ZB 12.1818
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VG Augsburg, 24.05.2012 - Au 2 K 11.304

    Eine den Erlass einer Erschließungsbeitragsforderung gemäß § 135 Abs. 5 Satz 1

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2013 - 6 ZB 12.1818
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 24. Mai 2012 - Au 2 K 11.304 - wird abgelehnt.
  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 6 ZB 11.864

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; beitragsfähiger Aufwand;

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2013 - 6 ZB 12.1818
    Es besteht kein sachlicher Grund, die von Herrn K. gezahlte Vorausleistung, die nach dem Eigentumswechsel an diesen zu erstatten gewesen wäre, dem Kläger als Dritten zugutekommen zu lassen (vgl. BayVGH, B.v.18.2.2013 - 6 ZB 11.864 - juris Rn. 6; B.v. 15.12.2008 - 6 ZB 05.721 - juris Rn. 9; U.v. 8.3.1979 - 123 VI 78 - VGH n.F. 32, 138/139, 140).
  • VG Augsburg, 15.05.2014 - Au 2 K 13.1281

    Anspruch auf Erstattung einer aufgrund notarvertraglicher Vereinbarung gezahlten

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb erfolglos (BayVGH, B.v. 1.8.2013 - 6 ZB 12.1818).

    Auf entsprechenden Antrag der Parteien war mit Beschluss vom 8. Januar 2013 das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Verfahren 6 ZB 12.1818 angeordnet worden.

    Der Auffassung des Klägers, wonach die Bestandskraft des Erschließungsbeitragsbescheids im Fall ... mit der Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung im Jahr 2013 eingetreten sein soll, sei entgegenzuhalten, dass es sich bei dem Verfahren Au 2 K 11.304 und dem nachfolgenden Berufungszulassungsverfahrens 6 ZB 12.1818 nicht um eine die Bestandskraft verhindernde Anfechtungsklage gehandelt habe.

    Der Anspruch des Klägers auf Rückerstattung der von ihm gezahlten Vorausleistung gegen die Beklagte war mit Unanfechtbarkeit des Zuschlagsbeschlusses des Amtsgerichts Augsburg - Vollstreckungsgericht - zugunsten von ... im Zwangsversteigerungsverfahren ... vom 25. Januar 1985 dem Grunde nach entstanden, da der Kläger damit vor dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht gemäß § 90 Abs. 1 ZVG a.F. das Eigentum an dem Grundstück Fl.Nr. ... (alt) verloren hatte und dies dazu führte, dass für ihn keine Verpflichtung mehr zur Leistung des endgültigen Erschließungsbeitrags für dieses Grundstück entstehen konnte (BayVGH, B.v. 1.8.2013 - 6 ZB 12.1818 - juris Rn. 6).

    Da im vorliegenden Fall - das Eigentum an dem beitragspflichtigen Grundstück ging vor dem 1. Juli 1987 vom Kläger auf den Ersteher über - die alte Rechtslage fort galt, war eine Anrechnung der vom Kläger erbrachten Vorausleistung auf die Beitragspflicht des Erwerbers nach der durch das Inkrafttreten des BauGB zum 1. Juli 1987 neu geschaffenen Rechtslage ausgeschlossen (vgl. BVerwG, U.v. 24.1.1997 - 8 C 42.95 - NVwZ 1998, 294; BayVGH, B.v. 1.8.2013, a.a.O.; B.v. 15.12.2008 - 6 ZB 05.721 - juris Rn. 8; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 21 Rn. 44).

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